Häufige Fragen zur Prozessfinanzierung

Diese Seite bietet Ihnen Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Prozessfinanzierung. Erfahren Sie, wie das Verfahren abläuft, welche Kosten entstehen und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.

1. Was ist Prozessfinanzierung?

Prozessfinanzierung (auch Rechtsfinanzierung genannt) bedeutet, dass ein externer Finanzierer (eine spezialisierte Firma) die Kosten eines Gerichtsverfahrens für eine Partei übernimmt – meist für den Kläger.

Das Grundprinzip ist einfach:

Der Finanzierer bezahlt die Anwalts- und Gerichtskosten (und oft auch Gutachterkosten usw.).

Wenn der Prozess verloren geht → trägt der Finanzierer alle Kosten, und der Kläger muss nichts zurückzahlen.

Wenn der Prozess gewonnen wird → erhält der Finanzierer einen Anteil am erstrittenen Betrag (z. B. 20–40 % je nach Fall).

Vorteile

Kein Kostenrisiko für den Kläger.

Zugang zum Recht auch bei fehlenden finanziellen Mitteln.

Finanzierer prüft vorab die Erfolgsaussichten – zusätzliche Sicherheit.

Nachteile

Erfolgsbeteiligung kann hoch sein.

Nur lohnende Fälle (meist mit Streitwert über 50.000 €) werden angenommen.

Man gibt einen Teil der Kontrolle über den Prozess ab (z. B. Einigung nur mit Zustimmung des Finanzierers).

2. Wie funktioniert Prozessfinanzierung?

Prozessfinanzierung funktioniert im Grunde wie eine Investition in einen Rechtsstreit:
Ein externer Finanzierer übernimmt die Kosten und das Risiko eines Prozesses – im Gegenzug erhält er im Erfolgsfall einen prozentualen Anteil am Gewinn.

3. Was kostet ein Prozessfinanzierer?

Die Kosten eines Prozessfinanzierers entstehen nur im Erfolgsfall – also keine Vorauszahlung, keine monatlichen Gebühren, kein Risiko.
Der Finanzierer erhält stattdessen eine prozentuale Erfolgsbeteiligung am gewonnenen Betrag.

4. Wer trägt das Risiko bei der Prozessfinanzierung?

Bei der Prozessfinanzierung trägt das volle finanzielle Risiko der Prozessfinanzierer, nicht der Kläger.
Das ist der zentrale Vorteil dieses Modells.

5. Welche Fälle werden von Prozessfinanzierern übernommen?

Prozessfinanzierer übernehmen nur Fälle, die rechtlich aussichtsreich und wirtschaftlich lohnend sind.

Typische Fälle, die finanziert werden

Zivilrechtliche Ansprüche mit hohem Streitwert

  • Schadenersatzforderungen (z. B. nach Verträgen, Unfällen, Beratungsfehlern)
  • Vertragsstreitigkeiten (Lieferverträge, Bauverträge, Handelsgeschäfte)
  • Gesellschaftsrechtliche Konflikte (z. B. zwischen Gesellschaftern, Geschäftsführerhaftung)
  • Bank- und Kapitalmarktrecht (z. B. fehlerhafte Anlageberatung, gescheiterte Investments)
  • Versicherungsfälle (z. B. verweigerte Leistungen aus Lebens-, Berufsunfähigkeits- oder Sachversicherungen)

Private Rechtsstreitigkeiten

  • Erbrecht (z. B. Pflichtteilsansprüche, Erbauseinandersetzungen)
  • Familienrecht (z. B. Zugewinnausgleich nach Scheidung, wenn hohe Vermögenswerte betroffen sind)
  • Arbeitsrecht (v. a. Kündigungsschutz- oder Abfindungsstreitigkeiten mit hohem Streitwert)
  • Arzthaftungsrecht / Patientenrechte (z. B. Behandlungsfehler mit Schadensersatzansprüchen)

Unternehmens- und Wirtschaftsfälle

  • Kartell- und Wettbewerbsrecht
  • Schiedsverfahren (national oder international)
  • Forderungseinzug großer Beträge
  • Massenverfahren (z. B. Sammelklagen, Dieselverfahren, Verbraucheransprüche über Plattformen)

6. Wie lange dauert eine Prozessfinanzierung?

Die Dauer einer Prozessfinanzierung hängt von zwei Dingen ab:
1) wie lange der Finanzierer für die Prüfung und Vertragsentscheidung braucht
und
2) wie lange das eigentliche Gerichtsverfahren dauert.

7. Wie hoch ist die Erfolgsbeteiligung im Erfolgsfall?

Die Erfolgsbeteiligung (auch Erfolgsprovision oder Quote) ist der Anteil, den der Prozessfinanzierer im Erfolgsfall erhält – also nur, wenn der Kläger gewinnt oder ein Vergleich mit Zahlung erzielt wird.

8. Ist Prozessfinanzierung auch für Privatpersonen möglich?

Ja — Prozessfinanzierung ist ausdrücklich auch für Privatpersonen möglich, nicht nur für Unternehmen.
In vielen Fällen ist sie sogar für Privatpersonen besonders interessant, weil sie teure Gerichtsverfahren ohne eigenes Risiko finanzieren lässt.